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Hans-Peter Wolf
Ludwigsplatz 9
83022 Rosenheim
Tel.: +49 (8031) 7979 883
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Hans-Peter Wolf, Adresse: siehe oben

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Markenrechte
Alle auf dieser Webseite genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Präambel

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Service- bzw. Projektleistungen sowie Schulungen zwischen dem Auftraggeber einerseits und WOLF IT-CCC als Auftragnehmer andererseits.

2 Vertragsumfang und Gültigkeit

2.1 Vereinbarungen zu den oben näher bezeichneten Leistungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Form eines schriftlichen Vertrages abgefasst und von WOLF IT-CCC firmengemäß gezeichnet sind. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.


2.2 Diese Geschäftsbedingungen der WOLF IT-CCC gelten für alle Vertragsleistungen, die WOLF IT-CCC selbst oder durch einen von ihr beauftragten Subauftragnehmer in Deutschland erbringt.

3 Vertragsgegenstand

3.1 WOLF IT-CCC stellt dem Auftraggeber Leistungen an einem vereinbarten Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Dabei bedient sich WOLF IT-CCC eines oder mehrerer Spezialisten (Angestellte der WOLF IT-CCC oder dritte Subauftragnehmer) – nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt – die nach ihrer Kenntnis und ihrer Erfahrung für die im Vertrag angeführten Tätigkeiten geeignet sind.


3.2 Im Vertrag nennen WOLF IT-CCC und der Auftraggeber jeweils einen Ansprechpartner, dessen Erklärungen, soweit sie der Abwicklung des Auftrages dienen und nicht gemäß Punkt 2. dieser Geschäftsbedingungen in Schriftform zu fassen sind, und Handlungen für sein Unternehmen verbindlich sind.


3.3 Der Auftraggeber informiert WOLF IT-CCC vor und während des vereinbarten Auftrages schriftlich über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages erforderlich und von Bedeutung sind.


3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, WOLF IT-CCC bei ihrer Auftragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt WOLF IT-CCC kostenlos und termingerecht alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung. Des Weiteren werden vom Auftraggeber kostenlos und termingerecht alle für die Vertragsleistung erforderlichen, richtigen und verbindlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung gestellt.


3.5 Die Arbeiten werden, je nach Erfordernissen, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, eines Kunden des Auftraggebers oder in den Geschäftsräumlichkeiten von WOLF IT-CCC durchgeführt. Werden Vertragsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder dessen Kunden erbracht, so werden den Mitarbeitern von WOLF IT-CCC ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass WOLF IT-CCC bzw. deren Mitarbeiter während der Leistungserbringung der ungehinderte Zutritt ermöglicht wird und für die Mitarbeiter von WOLF IT-CCC angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit getroffen werden; insbesondere sind vom Auftraggeber die geltenden gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften einzuhalten.


3.6 Sollte WOLF IT-CCC an der Durchführung seiner festgelegten Vertragsleistungen gehindert, an der Durchführung der Abnahmeprüfung zeitlich behindert oder ganz davon ausgeschlossen werden, weil Mitarbeiter, Unterlagen, Daten oder Geräte des Auftraggebers nicht in angemessener oder  ungenügender Weise zur Verfügung stehen oder der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt oder Termine nicht einhält, ist WOLF IT-CCC berechtigt, den Auftraggeber mit dem durch die Behinderung verursachten Mehraufwand zu belasten oder vom Auftrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten.


3.7 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Schulungen, der Systemanalyse und Programmierung erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalzeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.


3.8 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen und Individualschulungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die WOLF IT-CCC aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgearbeitet hat bzw. solche, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Eine von WOLF IT-CCC ausgearbeitete Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Falls innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Leistungsbeschreibung bei WOLF IT-CCC einlangend keine Beanstandung dieser Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber erfolgt, gilt diese Leistungsbeschreibung als genehmigt. Die Leistungsbeschreibung gilt spätestens 4 Tage nach deren Absendung als zugestellt. Später auftretende Änderungswünsche werden nur zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen durchgeführt.


3.9 Die Modifikation einer Standardschulung, deren Dauer, Inhalt und Art der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen ist, unterliegt gesonderten Preisvereinbarungen.


3.10 Individuell erstellte Software- bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das betroffene Programmpaket einer Programmabnahme, die spätestens zwei Wochen ab Lieferung (Datum des Lieferscheines) durch den Auftraggeber zu erfolgen hat. Sie wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der genehmigten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ungenützt ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.


3.11 Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Jedenfalls ist er verpflichtet, sich vor der Bestellung die entsprechende Kenntnis zu verschaffen.


3.12 Bei der Buchung von Standardschulungen bestätigt der Auftraggeber mit der Buchung die Kenntnis des Inhaltes der gebuchten Seminare, widrigenfalls verpflichtet er sich, sich vor Bestellung die entsprechende Kenntnis zu verschaffen.


3.13 Sollte sich im Zuge der Auftragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist WOLF IT-CCC verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort schriftlich anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von WOLF IT-CCC aufgelaufenen Kosten und Spesen sind ggfs. gemäß vorzulegender, interner Projektabrechnung vom Auftraggeber in vollem Umfang zu ersetzen, soweit WOLF IT-CCC kein Verschulden an der Unmöglichkeit trifft. Sämtliche bereits übergebenen Waren und Produkte sind unverzüglich an WOLF IT-CCC zurückzugeben.


3.14 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.

4 Zusätzliche Bestimmungen für Standardschulungen

4.1 Standardschulungen werden nur mit einer von WOLF IT-CCC festgelegten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. WOLF IT-CCC ist bestrebt, Buchungen des Auftraggebers durchzuführen, behält sich aber das Recht vor, den Ausfall von Seminaren kurzfristig schriftlich bekannt zu geben.


4.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis längstens 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn eine Umbuchung auf gleichartige Seminare zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehrkosten vorzunehmen. Die Ausübung dieses Rechtes muss schriftlich erfolgen.

  • Bei Umbuchungen zwischen dem zehnten und dem sechsten Arbeitstag vor Kursbeginn erhöht sich die ursprüngliche Kursgebühr um 5 %.
  • Wird die Änderung innerhalb von 5 Arbeitstagen bekannt gegeben, so werden der ursprünglichen Kursgebühr 25 % hinzugerechnet.
  • Am Tag vor der Schulung und am Tag der Schulung selbst sind keine Umbuchungen möglich. In keinem der Fälle besteht jedoch Anspruch auf die Durchführung zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt, so zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.


4.3 Es wird dem Auftraggeber bis 11 Arbeitstage vor Seminarbeginn die kostenfreie Stornierung ermöglicht. Bei Stornierungen zwischen dem zehnten und sechsten Arbeitstag vor Kursbeginn, fakturiert WOLF IT-CCC 25 % der ursprünglichen Kursgebühr. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Kursbeginn, fakturiert WOLF IT-CCC 75 % der ursprünglichen Kurskosten. Am Tag vor der Schulung und am Tag der Schulung selbst sind keine Stornierungen möglich. Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und der WOLF IT-CCC spätestens am letzten Tag der genannten Fristen zugegangen sein. Die Beweislast für den Zugang der Stornierung trägt der Auftraggeber.


4.4 Sämtliche Änderungen der zugrundeliegenden Buchungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen. Gutschriften können nicht gewährt werden.


4.5 Sollte ein durch den Auftraggeber angemeldeter Teilnehmer oder der Auftraggeber selbst nicht erscheinen, so hat WOLF IT-CCC das Recht, ihm eine Faktura über den gesamten Kursbeitrag zu legen.

5 Leistungszeitraum

5.1 WOLF IT-CCC ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Abweichungen von bis zu 3 Tagen gelten als unerheblich.


5.2 Vereinbarte Termine basieren auf einer Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und werden einvernehmlich zwischen WOLF IT-CCC und dem Auftraggeber festgelegt. Im Falle einer Überziehung der vereinbarten Termine, gewährt der Auftraggeber der WOLF IT-CCC eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Werktagen.


5.3 Können Termine zur Erbringung der Leistung durch Mitarbeiter von WOLF IT-CCC wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von WOLF IT-CCC nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist WOLF IT-CCC unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die Leistungen an einem einvernehmlich zu bestimmenden Termin nachzuliefern.


5.4 Bei Aufträgen, die abgrenzbare Teilleistungen beinhalten, ist WOLF IT-CCC berechtigt, für diese Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.


5.5 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellter Unterlagen vom Auftraggeber bzw. der Sphäre des Auftraggebers entstammenden Dritten, entstehen, sind von WOLF IT-CCC nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von WOLF IT-CCC führen.
Daraus resultierende Mehrkosten werden von WOLF IT-CCC gemäß der Preisliste „Einzelauftrag“ in Rechnung gestellt.


5.6 Vorstehende Bestimmungen (Punkt 4, 1-5) gelten nicht für Standardseminare.

6 Preise

6.1 Alle Preise sind gesetzmäßig in EURO angegeben und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen für Einfuhrabgaben oder ähnliches zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung ändern, ist WOLF IT-CCC berechtigt, die Preise in der entsprechenden Höhe anzupassen.


6.2 Die erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Fertigstellung der (Teil-)Leistungen unverzüglich abzunehmen.


6.3 Sonstige für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistung erforderlichen Lieferungen/ Leistungen (z.B. Equipment, Software-Lizenzen, Datenleitungen, Rufbereitschaft) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten von Programmträgern (, Festplatten, USB-Sticks, CD´s etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

7 Zahlungen

7.1 Die von WOLF IT-CCC gelegten Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer sind prompt ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.


7.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Services und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist WOLF IT-CCC berechtigt, nach der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Teilleistung Rechnung zu legen. Die kleinste Verrechnungseinheit sind 30 Minuten.


7.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die weitere Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch WOLF IT-CCC. Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen und Akontozahlungen von zwei Wochen ist WOLF IT-CCC nach einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.


7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständig erbrachter Leistungen, Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten.


7.5 Bei Zahlungsverzug ist WOLF IT-CCC berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der jeweils gültigen Bankrate zu verrechnen.

Noch nicht fällige Rechnungen sowie gewährte Zahlungserleichterungen, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird.

8 Haftung

8.1 WOLF IT-CCC haftet dem Auftraggeber nur für zumindest grob fahrlässig verursachte Personen-  und Sachschäden (mit Ausnahme von Daten- und Programmverlust) und nur bis zur Höhe von EURO 10.000 je Schadensereignis. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen WOLF IT-CCC und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, entgangenem Gewinn und nicht eingetretener Ersparnis sowie auch Ansprüche gegen WOLF IT-CCC wegen von Dritten gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüchen oder wegen unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


8.2 Alle Schadensersatzansprüche gegen WOLF IT-CCC und ihre Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sind bei sonstigem Verfall binnen 4 Wochen nach Eintritt des Schadenereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und spätestens 6 Monate nach Schadenereignis bei sonstiger Verfristung bzw. Verjährung gerichtlich geltend zu machen.


8.3 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung des Vertrages.


8.4 Softwarehaftung: WOLF IT-CCC übernimmt keine Haftung noch leistet sie Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, fehlerfrei läuft oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Einrichtung von Firewall Systemen geht WOLF IT-CCC nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit und haftet nicht dafür. Ebenso haftet WOLF IT-CCC nicht für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte Firewall Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden.

9 Gewährleistung

9.1 Soweit Leistungen der WOLF IT-CCC mit Mängeln behaftet sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen.


9.2 Abweichend von den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 (sechs) Monaten als vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes zu laufen und muss bei sonstiger Verjährung binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.


9.3 Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme der Vertragsleistungen aus einem anderen Grund als wegen eines nicht geringfügigen Mangels, der die Nutzung der Vertragsleistung schwer einschränkt oder unmöglich macht, obwohl WOLF IT-CCC die Abnahmebereitschaft erklärt hat, so gilt die Vertragsleistung vier Wochen nach vorgenannter Erklärung als abgenommen.


9.4 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, welche auf eine unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemkomponenten, Verwendung ungeeigneter Organisationsmitteln, unübliche Betriebsbedingungen oder Systemeingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.


9.5 Ein nicht geringfügiger Mangel liegt vor, wenn der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Er berechtigt jedenfalls zur Behebung. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme 2.d) schriftlich und auch ausreichend dokumentiert erfolgen, widrigenfalls Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung nicht mehr geltend gemacht werden können. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber WOLF IT-CCC alle, zur Untersuchung der Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. WOLF IT-CCC übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Datenträger, Hardware, Software, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichung von den Installations- und Lagerbedingungen), Virenbestand, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.


9.6 Kosten für Hilfestellung und Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von WOLF IT-CCC gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen und sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch WOLF IT-CCC.


9.7 Soweit Auftragsgegenstand die Änderung oder Ergänzung bestehender Leistungen von WOLF IT-CCC ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf diesen aktuellen Vertragsgegenstand. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.


9.8 Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können von WOLF IT-CCC jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, wenn sie nicht in der Gewährleistungsfrist schriftlich gegenüber WOLF IT-CCC geltend gemacht werden.


9.9 Nur Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von WOLF IT-CCC zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden von WOLF IT-CCC kostenlos durchgeführt.

10 Rücktrittsrecht

10.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit/Leistungszeit von 12 Wochen durch grobes Verschulden von WOLF IT-CCC ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen, jedenfalls aber mindestens zwei Wochen betragenden Nachfrist, die vereinbarte (Teil-) Leistung nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.


10.2 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von WOLF IT-CCC möglich. Ist WOLF IT-CCC mit einem Storno, daher einer einvernehmlichen Vertragsauflösung, einverstanden, so hat WOLF IT-CCC das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Für Standardschulungen gelten die Spezialregelungen von Punkt 4.3.


10.3 Setzt der Auftraggeber Handlungen, die WOLF IT-CCC zum Vertragsrücktritt berechtigen, so hat WOLF IT-CCC jedenfalls das Recht, neben den erbrachten Leistungen und bis zum Rücktritt aufgelaufene Kosten, eine Gebühr in der Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

11 Abwerbung

11.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für weitere zwölf Monate keine Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners ohne dessen vorherige Zustimmung direkt oder indirekt abzuwerben. Dies gilt auch für die Abwerbung von Subauftragnehmern von WOLF IT-CCC oder deren Mitarbeiter durch den Auftraggeber. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der betreffende Vertragspartner zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 20.000 EURO verpflichtet.

12 Rechte an Entwicklungen/Urheberrecht

12.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.


12.2 Der Auftraggeber darf die Ergebnisse erbrachter Vertragsleistungen nach Bezahlung ausschließlich für eigene Zwecke verwenden, wobei die Nutzung der Ergebnisse für Unternehmen, an denen der Auftraggeber maßgeblich beteiligt ist, einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und WOLF IT-CCC bedarf. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte in allen Nutzungsarten bei WOLF IT-CCC.


12.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von WOLF IT-CCC die Weitergabe von Organisationsausarbeitungen, Schulungskonzepten und Schulungsunterlagen, Programmen oder Programmkonzepten, Angeboten, Leistungsbeschreibungen usw. oder davon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu unterlassen. Die erstellten Programme und Organisationsleistungen stellen ausschließlich geistiges Eigentum von WOLF IT-CCC dar. Unabhängig davon gilt das Nutzungsrecht derselben – auch nach Bezahlung – ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers und nur der im Vertrag bezeichneten Hardware. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, in welcher Form auch immer, aber auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei stets, auch bei leichter Fahrlässigkeit, volle Genugtuung zu leisten ist.

13 Datenschutz

13.1 WOLF IT-CCC verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.


13.2 WOLF IT-CCC und der Auftraggeber vereinbaren über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Sie besteht solange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.


13.3 WOLF IT-CCC wird das Recht eingeräumt, Auftraggeber in einer Referenzliste zu führen und eine kurze Projektbeschreibung zu veröffentlichen.

14 Aufrechnung

14.1 Der Auftraggeber kann nur mit von WOLF IT-CCC schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Für Verbraucher gelten hinsichtlich aller Leistungsstörungen die gesetzlichen Regelungen des BGB in Verbindung mit den Regelungen des Verbraucherschutzgesetzes, soweit diese Vertragsbestimmungen den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen. Sollte irgendeine Vertragsbestimmung ungültig sein, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.


15.2 Dieser auf diesen Bedingungen basierende Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen WOLF IT-CCC und dem Auftraggeber über denselben Gegenstand.


15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit durch diese Bestimmungen nicht abgeändert, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechtes, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.


15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der WOLF IT-CCC.

 

 

Kontaktdaten:

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